Archiv der Kategorie 'Presse'

Geld macht verdächtig

Das »Taschengeld« für Asylbewerber ist seit 15 Jahren nicht erhöht worden, ebenso lang wie das Gesetz existiert.
von Kai Schöneberg (jungle world)

40,90 Euro im Monat sind ein ordentliches ­Taschengeld – für einen Jugendlichen. Diesen Betrag erhalten erwachsene Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl beantragen, für den »persönlichen Bedarf«. Der Betrag ist so krumm, weil er nicht geändert wurde, seit das Asylbewerber­leistungsgesetz vor genau 15 Jahren in Kraft trat – damals waren es 80 Mark im Monat. Von 1,36 Euro pro Tag müssen die Flüchtlinge also Bustickets, Telefongespräche, Anwälte oder auch Zigaretten zahlen.

Für die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl ist das Jubiläum des Asylbewerberleistungsgesetzes im November kein Grund zur Freude. Das Gesetz sei ein »Anschlag auf die Menschenwürde« und ein »rassistisches Sondergesetz« mit dem Ziel, potenzielle Asylsuchende abzuschrecken. Dass die Leistungen nicht erhöht worden sind, obwohl dies in dem Gesetz ausdrücklich vor­gesehen ist, hält Pro Asyl für »eine Art staatlich organisierten Leistungsbetrugs«.

Deutsche bekommen Arbeitslosengeld II, wenn sie länger als ein Jahr arbeitslos sind, Flücht­linge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, weil sie zumeist nicht arbeiten dürfen. Die Erlaubnis dafür gibt es nur, wenn kein Inländer für eine Stelle verfügbar ist. In Berlin etwa erhalten nach Angaben des Flüchtlingsrats 99 Prozent der Betroffenen ­weder eine Ausbildungs- noch eine Arbeitserlaub­nis.

Auch Langzeitarbeitslose sind keineswegs üp­pig ausgestattet, erhalten aber immer noch deutlich mehr Sozialleistungen als Asylsuchende und viele Menschen mit Duldung. Essen, Kleidung, Artikel für die Körperpflege und Energie bekommen in Heimen lebende Flüchtlinge in Form von Sachleistungen. Wer in separaten Unterkünften wohnt, erhält häufig Gutscheine zum Einkaufen in speziellen Supermärkten, selten auch Bargeld. Hier liegt der ebenfalls seit 1993 unveränderte Satz bei 184 Euro im Monat. Zum Vergleich: Der Regelsatz für denselben Bedarf beträgt beim Arbeitslosengeld II 351 Euro.

Etwa 150 000 Menschen in Deutschland sind von dem Gesetz betroffen. Welche bösen Blüten es treiben kann, zeigt sich derzeit in Oldenburg. Dort kassiert die Polizei rigoros ab, wenn ein Flüchtling mehr als 50 Euro dabei hat. »Wir woll­ten in die Discothek, als sie uns kontrollierten«, sagt Mohammed Ali F. 230 Euro hatte der 29jäh­rige Libanese im Portemonnaie, weil in der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde (ZAAB) in Blankenburg bei Oldenburg nach ­seiner Beobachtung viel geklaut wird. 180 Euro behielt die Polizei ein. »Das Geld hatte ich mir bei Ein-Euro-Jobs mühsam und legal verdient«, klagt F. Er habe damit einen Deutschkurs bezahlen wollen. Nach einem Gespräch mit dem »Sozialdienst« im Lager bekam er das Geld nicht zurück. Vielmehr wurde es nun mit den »Taschengeld«-Zahlungen verrechnet. F. lebt seit Juli in Deutschland. Nun will der Ingenieur weg aus Oldenburg: »Die behandeln mich, als ob ich ein Tier wäre.«

»Wir handeln nach einem Amtshilfeersuchen der ZAAB aus dem Jahr 2006«, erklärt ein Polizei­sprecher. Die Flüchtlinge erhielten neben »freier Kost und einer Rundumversorgung« ihr »Ta­schen­geld« in Höhe von 40,90 Euro. Hat ein Flüchtling mehr Bares dabei, gehe die Polizei »davon aus, dass das nicht von dem Geld kommen kann, da hätte er ja monatelang sparen müssen«, sagt der Sprecher. Die Polizei handelt auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes. Wie bei Hartz IV müssen auch bedürftige Flüchtlinge erst Einkommen und Vermögen verbrauchen, bevor sie Geld vom Staat erhalten. Eigenwillig ist die Oldenburger Interpretation dennoch. Geschenke und legal verdientes Geld können Flücht­lingen somit gehörige Unannehmlichkeiten bereiten.

Da bei höheren Summen ein »Anfangsverdacht auf eine Straftat oder auf illegale Beschäftigung« vorliege, müsse die Polizei das Geld »einsammeln«, sagt der Leiter der ZAAB, Christian Lüttgau, und verweist auf die Gesetzeslage. Es seien in Blankenburg auch schon Summen bis 5 000 Euro konfisziert worden. In der ZAAB müssten »die Betroffenen den Nachweis führen, dass sie das Geld nicht illegal erworben haben«, etwa durch Diebstahl, Dealen oder Schwarzarbeit, betont Lüttgau.

Von einer derart harschen Auslegung des Geset­zes hat Kai Weber vom niedersächsischen Flücht­lingsrat noch nicht gehört. Bargeld zu konfiszieren, sei eine »neue Qualität in der Verhöhnung von Menschen, die ohnehin nur von 70 Prozent der Sozialleistungen leben müssen«, empört sich Weber. Von »Entmündigung« spricht auch Reinhold Kühnrich vom Oldenburger Arbeitskreis Asyl. »Bislang haben wir den Leuten häufig einfach 200 Euro in die Hand gedrückt, damit sie ihren Deutschkurs bei der Volkshochschule zahlen können«, sagt er.

Der Oldenburger Polizei zufolge werden Flücht­linge nur in zwei so genannten Verbotszonen in der Stadt »verdachtsunabhängig« kontrolliert: nahe einer Schule und rund um die Fußgängerzone. In diesem Jahr habe man bereits fünfmal Geld von Flüchtlingen aus der ZAAB einbehalten, weil diese mehr als 50 Euro dabei hatten, bestätigt ein Polizeisprecher. Dabei habe es sich um Summen von 60 bis 180 Euro gehandelt.

Das Handeln der Oldenburger Polizei scheint einmalig in Deutschland zu sein. »Wir gehen doch nicht los und filzen Asylbewerber nach Bargeld«, sagt etwa ein Sprecher der Polizei in Braunschweig. Ein Amtshilfeersuchen des dortigen Flüchtlingslagers gebe es nicht.

Während Politiker der Union ihre rigide Asylpolitik mit dem »Abwandern in die Sozialsys­teme« rechtfertigen, sprechen die Zahlen eine andere Sprache. Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lagen nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Jahr 2007 bei 1,03 Milliarden Euro – das ist der niedrigste Stand seit Beginn dieser Statistik. Doch die Bundesregierung hat zuletzt im April auf eine Anfrage der Linkspartei deutlich gemacht, dass sie eine Erhöhung des »Taschengelds« und weiterer Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht für nötig hält.

Neues Netzwerk für Migration in Mittelsachsen gegründet

Neues Netzwerk für Migration Döbeln/Mittweida/Freiberg 29.05.2008

Ein Netzwerk aus verschiedenen Beratungsstellen und Vereinen aus der Region Mittelsachsen kam heute zum zweiten Mal, diesmal in Döbelns Café Courage zusammen. Gemeinsam wollen sich die Akteure für die sozialen und politischen Belange aller Migrantinnen und Migranten einsetzen.

„Wichtig“, so Torsten Fischäder vom beteiligten Treibhaus e.V., „ist, dass es im neuen Landkreis einen unabhängigen hauptamtlich arbeitenden Integrationsbeauftragten geben wird. Behörden müssen sich interkulturelle Kompetenzen aneignen, um ihrem Beratungsauftrag in Zukunft auf Augenhöhe mit ihren Klienten wahrnehmen zu können.“

Außerdem setzt sich das Netzwerk für die Rechte der Flüchtlinge ein. „Der neue Landkreis hat zum Beispiel nun die Möglichkeit Asylsuchenden und Geduldeten Bargeldleistungen auszuzahlen und sich somit von den bisherigen diskriminierenden Versorgungssystemen zu verabschieden“ erklärt Fischäder. Dieses Model wird seit einigen Monaten bereits in Chemnitz und Dresden erfolgreich praktiziert. Die Vereine und Initiativen hatten zu Beginn des Monats beschlossen, das Netzwerk Migration Mittelsachsen ins Leben zu rufen.

Beteiligte sind Treibhaus e.V. Döbeln, Café InCa Freiberg, Bündnis für Menschenwürde gegen Rechtsextremismus Mittweida, MEB der Diakonie Rochlitz, Frauenzentrum Regenbogen Döbeln, Sächsischer Flüchtlingsrat, Freiberger Agenda 21 e.V., AK Ausländer und Asyl Freiberg und der AK Ausländischer Studierender. Alle am Thema interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen im Netzwerk mitzuarbeiten.

Kontakt: netzwerk-migration@web.de Tel. Döbeln 03431 605330 Netzwerbüro für Döbeln Bahnhofstr. 56 04720 Döbeln

„zweiheimisch. Bikulturell leben in Deutschland“ – Lesung im Cafe Courage

Wie leben junge Menschen, die Kinder eingewanderter Familien oder binationaler Eltern sind, in Deutschland? Diese Frage beantworten einige der in dem Buch Porträtierten an diesem Tag. Sie berichten über ihre meist ungewöhnlichen Biographien und ihren Alltag in Deutschland. Was sie erzählen sind Erfolgsgeschichten junger Erwachsener, die ihren Platz hier gefunden haben.

Anschließend diskutieren sie mit Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN im Sächsischen Landtag.

Beginn: 19 Uhr am 17.01.08 ll Lesung ll Café Courage Bahnhofstr. 56 04720 Döbeln

Stop The Bomb

Die Bundesregierung auch im Advent auf Ausgrenzungskurs

PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Presseerklärung vom 14. Dezember 2007

Seit 14 Jahren gleichgebliebene Leistungen für Asylsuchende sollen weiterhin nicht erhöht werden

PRO ASYL: Mehr als 100.000 Menschen werden um das Existenzminimum geprellt

Obwohl die Sozialleistungen für Asylsuchende und andere Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seit Inkrafttreten des Gesetzes im November 1993 nicht erhöht wurden und inzwischen um 35 % unter dem Niveau der Sozialhilfe liegen, will die Bundesregierung die Beträge auch künftig nicht erhöhen. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucksache 16/7365). Die Regierung bekennt sich damit zur Fortsetzung einer Politik, mit der die Betroffenen um ihr Existenzminimum geprellt werden.
Jeder weitere Anstieg der Verbraucherpreise ohne Erhöhung der Asylbewerberleistungen vergrößert das Problem. Seit Inkrafttreten des Asylbewerberleistungsgesetzes vor 14 Jahren sind die Preise um 22,5 % gestiegen, wie sich aus der Antwort der Bundesregierung ergibt.
Wer eine Begründung für das rekordverdächtige Ausbleiben jeder Erhöhung seit 1993 erwartet, wird enttäuscht. Es gibt keine.

Mit einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes hat sich seit Ende August 2007 die Lage noch verschärft. Die Bezugsdauer der gegenüber der Sozialhilfe drastisch schlechteren Leistungen wurde von 36 auf 48 Monate erhöht. Eine Reihe von Bundesländern nimmt eine missglückte Formulierung im Gesetz, in dem offenbar vergessen wurde, eine Übergangsregelung zu treffen, zum Anlass, auch seit weit mehr als 48 Monaten in Deutschland lebende Flüchtlinge erneut für 12 Monate auf die reduzierten (Sach-)Leistungen herunterzudrücken, obwohl sie bereits nach langjährigem Aufenthalt längst einen höheren Anspruch entsprechend der Sozialhilfe hatten.

Während das Existenzminimum in der Sozialhilfe und beim ALG II durch die Regelleistung von
347.-¤/Monat gedeckt wird, erhalten Flüchtlinge nur 224,97 ¤/Monat. Davon werden vielerorts lediglich 40,90 ¤ als Bargeld gewährt, das den gesamten monatlichen Bedarf an Fahrscheinen für öffentliche Verkehrsmittel, Telefon, Porto, Rechtsanwalt, den Schulbedarf der Kinder usw. abdecken soll. Der Rest wird in Form von Kleidungs- und Lebensmittelgutscheinen oder Essenspaketen erbracht.

Befragt, was die Bundesregierung zu tun gedenke um zu vermeiden, dass Betroffene auch nach vielen Jahren wieder auf das Mangelversorgungsniveau des Asylbewerberleistungsgesetzes zurückverwiesen werden, erklärt die Bundesregierung, dies sei nach dem „eindeutigen“ Wortlaut des AsylbLG zulässig.

Die seit 14 Jahren laufende, sich ständig verschärfende leistungsrechtliche Ausgrenzung von Asylsuchenden wird unter Rot-Schwarz perfide perfektioniert. Betroffen von der dreisten Entrechtung sind auch fast 50.000 Kinder, die in die Minderversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einbezogen sind. Sie erfahren eine massive Diskriminierung, die ihr Leben prägt.

gez. Bernd Mesovic

Referent
Postfach 16 06 24
Telefon: 069/23 06 88
internet: http://www.proasyl.de

60069 Frankfurt / Main Telefax : 069/230650 e-mail: proasyl@proasyl.de

Pressemitteilung zum Tag der Menschenrechte am 10. 12. 07

Pressemitteilung der sächsischen Kampagne „Und wer kontrolliert ihr Leben“
& des Netzwerkes Döbeln

Paketumtausch in Leipzig, Solikonzert für AsylbewerberInnen in der sächsischen Schweiz, Gutscheintausch Volxküche und Filmabend in Döbeln:
Am 10. Dezember 2008, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, werden einige Städte Sachsens den Auftakt der Kampagne „Und wer kontrolliert Ihr Leben?“ erleben.
Diese Kampagne nimmt die Kreisreform in Sachsen zum Anlass, die Verankerung der Menschenrechte in Sachsen zu stärken. Im Zuge ihrer Zusammenlegung müssen sich die Landkreise auch auf einheitliche Formen der Versorgung von AsylbewerberInnen einigen. Denn bisher gibt es unterschiedlichste Varianten der Versorgung in sächsischen Landkreisen: Pakete, Gutscheine, Chipkarten, Bargeld. Für die Mitglieder
der Kampagne gibt es nur eine sinnvolle Lösung nach Abschluss der Kreisreform am 1. Juli 2008: Bargeld für alle AsylbewerberInnen in Sachsen.
An der Kampagne „Und wer kontrolliert Ihr Leben?“ beteiligen sich eine Reihe von Initiativen und Vereinen aus Leipzig, Döbeln, Zwickau, Chemnitz, Dresden, Pirna, Löbau und Freiberg. Sie alle fordern Bargeld statt sogenannte Sachleistungen für AsylbewerberInnen in allen sächsischen Landkreisen. Im Rahmen der Kampagne wird es verschiedene Aktionen geben, aber auch Gespräche mit Verantwortungsträgern in
den Landkreisen und auf Landesebene.
Die Kampagne will auf den Erfolg einiger Vereine und Initiativen in Dresden aufbauen. Denn in Dresden wird seit Dezember 2006 – nicht zuletzt durch den öffentlichen Druck dieser zivilgesellschaftlichen Gruppen – Bargeld an AsylbewerberInnen im Rahmen eines Modellprojektes ausgezahlt. Und Bargeld hat sich
bewährt: So schreibt die Ausländerbeauftrage der Stadt Dresden in ihrem Bericht 2007, die Einführung von Bargeld bringe „eine humanere, würdige Behandlung der Betroffenen“ mit sich. Das Modellprojekt habe sich bewährt – „wegen der guten Organisation und der positiven Mitwirkung der Leistungsberechtigten.“
Nicht nur in Dresden (und Kamenz), sondern auch in vielen anderen Bundesländern wird Bargeld ausgezahlt. Zwar schreibt das Asylbewerberleistungsgesetz den Vorrang von Sachleistungen (als Paketen, Gutscheinen, Chipkarten) zur Versorgung von AsylbewerberInnen vor, lässt jedoch unter bestimmten Bedingungen auch Bargeld zu.
Dieses Gesetz wurde in Sachsen bisher strenger ausgelegt als in vielen anderen Bundesländern. Durch einen Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, vom 21. September 2007,wurde jetzt die Entscheidung für die Gewährung von Bargeld vom Land an die Kommunen abgegeben. Jetzt müssen sich die Kommunen im Verlauf der Kreisreform entscheiden. Und es gibt gute Gründe für Bargeld:
Bargeld ist die einzige nicht-diskriminierende Variante. AsylbewerberInnen dürfen ihren Landkreis nicht verlassen, dürfen meist nicht arbeiten und müssen oft in Heimen wohnen. Mit Bargeld können sie wenigstens normal einkaufen gehen wie alle anderen Menschen in diesem Land. Sie sollen nicht mehr für lange Schlangen an der Supermarktkasse „verantwortlich“ sein, nur weil die Abrechnung mit Gutscheinen
dreimal so lange dauert – und jeder sieht, dass da jemand einkauft, der nicht zu „uns“ gehört. Sie sollen nicht überteuerte Lebensmitteln aus Paketen bestellen müssen. Und sie sollen nicht beim Einkaufen auf die zwei Geschäfte in der Stadt beschränkt sein, die die entsprechenden Chipkartenlesegeräte haben. Deshalb Bargeld!

Zudem ist die Zahl der zu versorgenden AsylbewerberInnen in den letzten Jahren immer weiter gesunken. Bei so geringen Zahlen ist der Verwaltungsaufwand anderer Versorgungsformen als Bargeld kaum zu rechtfertigen und auch wirtschaftlich nicht sinnvoll. So ziehen sich Chipkartenanbieter aus dem Geschäft zurück, weil die Zahl der Versorgenden zu gering ist.
Auch in Döbeln sind die politischen Entscheidungsträger gefragt, anstatt der bisherigen Gutscheinversorgung, die einfachere und nicht diskriminierende Bargeldversorgung für Flüchtlinge einzuführen.

Am 10. Dezember 07 gibt es Gelegenheit, sich zur Thematik zu informieren und zu diskutieren. Dazu laden Netzwerk Döbeln; ARID und Treibhaus e.V. um 18. 00 Uhr zur Volxküche (mit leckerem Abendbrot) ein. Anschließend wird um 19. 30 Uhr der antirassistische Film „Wie ein Strich durchs Leben – Als geduldete Jugendliche in Deutschland “ gezeigt.

Tel: 03431 6052977 email: info@netzwerk-doebeln.de
homepage: http://gleichberechtigt.blogsport.de http://www.netzwerk-doebeln.de

http://umtauschini.antispe.org/blog/
www.saechsischer-fluechtlingsrat.de
http://www.tolerantes-sachsen.de

Argumente gegen das Sachleistungsprinzip:

Im folgenden haben wir versucht, mal ein paar Argumente zu sammeln, die in Diskussionen um die Abschaffung von Sachleistungen für Asylsuchende hilfreich sein können. – Die Argumente bewegen sich auf sehr verschiedenen Ebenen. Welche wann verwandt werden, hängt sehr von der (Gesprächs-)Situation ab.

Die Argumentationen beziehen sich vor allem auf eine Analyse von Chipkarten als Alternativmodell, weil dies in den letzten Monaten in Leipzig relevant war.

Praktische Probleme bei Chipkarten:

• Die Chipkarten werden nicht überall angenommen, sondern es gibt nur bestimmte, ausgehandelte sog. „Akzeptanzstellen“. Die Läden, die Chipkarten akzeptieren, sind meistens teurere (Supermärkte, selten Discounter; erst recht nie Bioläden u.ä.). Beispielsweise ist es nicht möglich, Gemüse vom Markt oder landestypische Lebensmittel in speziellen Geschäften zu kaufen; auch beispielsweise Medikamente, Schreibwaren, Bücher usw. sind mit Chipkarten in der Regel nicht zu erwerben.
• Es ist genau festgelegt, wie viel Geld auf der Chipkarte jeweils für Lebensmittel, für Hygieneartikel und für Kleidung ausgegeben werden darf. Eine Umwidmung der Beträge ist nicht möglich. Für andere Zwecke darf die Chipkarte nicht verwendet werden: So ist der Kauf von sog. Genussgütern (Alkohol, Zigaretten) und sog. Luxusgütern ausgeschlossen. Im Einzelfall obliegt es der situativen Entscheidung des/der VerkäuferIn, welche Dinge gekauft werden dürfen und welche nicht.
• Es gibt nur eine Chipkarte pro Familie. Bei Bargeldauszahlung könnte das insofern aufgelöst werden, dass es einen Scheck für jede (erwachsene) Person gibt.
• Das Guthaben verfällt – gleichfalls bei Lebensmittelpaketen – am Ende des Monats. Jeden Monat muss die Chipkarte beim Sozialamt aufgeladen werden. Somit kann kein Geld angespart werden.
• Bargeldauszahlungen sind im Vergleich zu Sachleistungen die kostengünstigere und verwaltungsunaufwändigere Variante
• [Bei freiem Konsum werden tendenziell eher Produkte aus der Region (Bauernmarkt) gekauft, was lokale Wirtschaftskreisläufe stärkt]
• [Grundrecht auf selbstbestimmten Konsum]

Praktische Probleme bei Gutscheinen:

• Es gibt nur 10% Wechselgeld – wenn überhaupt, selbst diese werden in der Praxis meist nicht gewährt. Somit muss bei jedem Einkauf genau gerechnet werden, damit der Einkauf am Ende dem Betrag des Gutscheins entspricht. Kleine Einkäufe können oft nur mit dem Verfall des restlichen Gutscheinwertes oder mit dem Zukauf eigentlich momentan nicht benötigter Waren erfolgen.
• Einkäufe können detailliert nachverfolgt werden – Kontrollmöglichkeit