Archiv für April 2008

PRO ASYL: Der Skandal hat viele Väter

Flughafen Frankfurt: Zwangsweise mit Beruhigungsspritzen behandelter Pakistani jetzt doch abgeschoben

Anwalt ausmanövriert, Ermittlungen behindert, tatverdächtige Airline benutzt

Der bei einem Abschiebungsversuch am 8. April von einem Flugzeug der GULF AIR mit zwei Beruhigungsmittelinjektionen zwangssedierte Pakistani ist gestern am späten Vormittag mit derselben Fluggesellschaft abgeschoben worden, die verdächtig ist, die Körperverletzung durch eine Krankenschwester in eigenen Diensten zugelassen zu haben. Geflogen wurde wieder mit der GULF AIR, diesmal in Begleitung von Bundespolizeibeamten.

Der jetzt „erfolgreich“ Abgeschobene hatte über die Vorgänge beim vierten Abschiebungsversuch am 8. April Sachverhalte zu Protokoll gegeben, die die Bundespolizei belasten. Nach seinen Angabe waren ihm die Spritzen mit Sedativa zu einem Zeitpunkt verabreicht worden, als die Türen des Flugzeugs noch offen waren, die sog. Bordgewalt damit noch nicht auf den Flugzeugführer übergegangen war. Wörtlich heißt es in seiner schriftlichen Aussage: „Aber die Polizisten trugen mich ins Flugzeug. Sie versuchten mich auf einen Sitz zu legen, aber ich konnte mich nicht hinlegen, weil meine Hände und Füße gefesselt waren. Und sie haben mit Gewalt (… unleserlich) angeschnallt. Zwei Mitarbeiter der GULF AIR setzten rechts und links von mir. Ich schrie laut. Im Flugzeug waren noch keine Passagier. Die deutschen Polizisten standen (… unleserlich) und sahen mir zu. Eine Mitarbeiterin der GULF AIR Airline gab mir eine (… unleserlich) Spritze. Ich weiß nicht, was für eine Spritze das war. Es wurde mir schwindelig, aber ich schrie weiter. Zu diesem Zeitpunkt fingen die Passagiere an einzusteigen. Sie haben mich auch fotografiert. Sie gaben mir eine zweite Spritze und die Passagiere guckten zu. Der Mann, der links von mir saß, versuchte, meinen Hals fest zu drücken, weswegen es schwierig wurde, Luft zu bekommen.“ Weiter berichtet er, ein Passagier habe dies gesehen und die Mitarbeiter der Fluggesellschaft aufgefordert, ihn aus dem Flugzeug zu bringen.

Damit richten sich die Vorwürfe eindeutig sowohl gegen die Bundespolizei als auch die GULF AIR. Es wäre nötig gewesen, eine Gegenüberstellung des jetzt Abgeschobenen mit Beamten der Bundespolizei zu veranlassen. So hätte aufgeklärt werden können, welche Bundespolizisten zum Tatzeitpunkt im Flugzeug waren. Weiter hätte sich aufgedrängt, die Passagierlisten zeitnah sicher zu stellen und die Passagiere als mögliche Zeugen anzuschreiben. Ihre Aussagen hätten Klarheit bringen können, ob die Bundespolizisten eine Mitverantwortung trifft, weil die körperverletzende Handlung nicht unterbunden wurde. Dienstliche Erklärungen der Bundespolizisten, so sie bis jetzt vorliegen sollten, genügen nicht, den Verdacht aus der Welt zu schaffen.

Offenbar hat diese Aufklärung aber niemand gewollt, obwohl die Bundespolizei den Medien gegenüber den Eindruck erweckt hat, man werde mit einer erneuten Abschiebung warten, bis die notwendigen Ermittlungen unternommen worden sind. Eine richterliche Vernehmung hat nach Angaben des Rechtsanwaltes des Abgeschobenen nicht stattgefunden. Wenige Stunden vor der Abschiebung wurde er durch ein Fax der Bundespolizei von der bevorstehenden Abschiebung unterrichtet. Ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht wurde nicht mehr rechtzeitig beschieden. Der Skandal hat viele Väter.

Die in diesem Fall angewendete Strategie der Härte und der Vertuschung ist vermutlich nicht auf dem Frankfurter Flughafen entworfen worden, sondern auf den Schreibtischen des Bundesinnenministeriums. Offenbar will man Abzuschiebenden demonstrieren, dass sie auch im Falle der Anwendung exzessiver und verbotener Gewalt letztendlich völlig rechtlos sind und ohne Bedenken der Fluggesellschaft überantwortet werden, in deren Flugzeug sie Opfer einer Körperverletzung geworden sind.

Dass nichts aufgeklärt ist, belegen die vom Rechtsanwalt der GULF AIR neuerdings gegenüber den Medien vorgetragenen Entlastungsversuche. Demnach soll es inzwischen nicht mehr eine Krankenschwester der GULF AIR gewesen sein, die den Zwangspassagier am 8. April mit Sedativainjektionen abgefertigt hat, sondern eine unbekannte Person, die auf Anforderung der Bundespolizei mitgeflogen sei. Nach dieser Darstellung scheint es also bei der GULF AIR möglich, dass eine unbekannte Passagierin mit Injektionsspritzen und Sedativa an Bord ist und einem Passagier Beruhigungsspritzen verpasst – in Anwesenheit von Crew-Mitgliedern der GULF AIR. Spätestens nach dieser Darstellung werden sich auch treue Passagiere der GULF AIR fragen, ob sie deren Sicherheitsphilosophie nachvollziehen können. Denn beide Versionen, die der Anwalt der GULF AIR in den Raum stellt, sind problematisch: Die Medikamentierung durch eine Krankenschwester der GULF AIR in Absprache mit der Bundespolizei oder alternativ die unbekannte Passagierin mit der Spritze, die mit der Bundespolizei kooperiert haben soll.

gez. Bernd Mesovic

Referent Pro Asyl

Vernetzungstreffen in Freiberg

Wir treffen uns am 8. Mai 2008 um 16 Uhr in dem interkulturellen Café InCa, Domgasse 2a in Freiberg.
Schwerpunkt dieser Beratung werden die Vorbereitungen für ein Podiumsgespräch mit Politikern sein zur Lage der Migranten in dem neuen Landkreis Mittelsachsen. Wir möchten diese Veranstaltung mit den Akteuren aus Döbeln und Mittweida vorbereiten. Die Durchführung dieser Veranstaltung ist gedacht noch vor dem Beginn der Sommerferien in Freiberg.
Die ersten Vorbereitungen für das Fest der Kulturen laufen schon. Wie im vergangenen Jahr wird das Kulturamt der Stadt Freiberg die Plakatierung der Plakate auf den Liftfasssäulen sponseren. Der Termin ist für den 22. November 2008 in der Alten Mensa festgelegt worden.
Mit besten Grüßen
Arbeitskreis Eine Welt und Integration der Freiberger Agenda 21 e.V., Interkulturelles Café InCa, Domgasse 2a, 09599 Freiberg. Telefon: (03731) 300 99 95

Ein paar Asylanträge von Burmesen auf dem Flughafen –

Presseerklärung
23. April 2008
2. Meldung vom Tage
Ein paar Asylanträge von Burmesen auf dem Flughafen –
schon soll für sie die Flughafentransitvisumpflicht gelten
PRO ASYL: Die Paranoia der Migrationssteuerer und Fluchtverhinderer
liegt dem Bundesrat in Form eines Verordnungsentwurfes vor

Asylsuchende aus Burma (Myanmar) gehören zu den Flüchtlingsgruppen mit den besten Anerkennungschancen in Deutschland. Aus gutem Grund: Das brutale Vorgehen des Militärregimes gegen die Proteste von Mönchen und Zivilgesellschaft im Herbst 2007 hat nochmals deutlich gemacht, was in diesem Staat an der Tagesordnung ist: Zwangsarbeit, Kindersoldaten, Folter, Zwangsumsiedlungen, politische Verfolgung. Nur wenigen gelingt die Flucht nach Europa.
Ein paar Dutzend Flüchtlinge aus Burma von mehreren Millionen, die in den Nachbarstaaten Burmas leben oder im Lande selbst auf der Flucht sind, haben es geschafft, auf dem Frankfurter Rhein-Main-Flughafen Asyl zu beantragen. Das genügt, damit sich die Mühlen der Bürokratie der Fluchtverhinderung und Migrationssteuerung in Bewegung setzen. Im Bundesrat wird Ende dieser Woche eine Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (Bundesratsdrucksache 164/08) vorgelegt. Staatsangehörige aus Burma (Myanmar) sollen künftig selbst für die Zwischenlandung auf deutschen Flughäfen ein Transitvisum brauchen. Nach der Begründung des Verordnungsentwurfes dient dies „der Verhinderung der illegalen Migration durch missbräuchliche Asylantragstellung im Flughafentransitbereich. In der Vergangenheit sind Asylantragstellungen von Staatsangehörigen aus Myanmar im Transitbereich in Frankfurt/Main erheblich gestiegen und bewegen sich seit Monaten auf hohem Niveau. Um diesen Effekt wirksam zu bekämpfen, ist die umgehende Einführung der Flughafentransitvisumpflicht für Staatsangehörige aus Myanmar (…) geboten.“

Ein Blick auf die Statistik zeigt, wie fadenscheinig diese Argumente sind.

Tatsächlich haben im Jahr 2005 nur 34 Staatsangehörige aus Myanmar Asylantrag auf dem Flughafen in Frankfurt gestellt, 2006 waren es 98, 2007 wiederum nur 78. Bis Mitte April dieses Jahres waren es 37 Personen, im Monatsdurchschnitt 12 Anträge. Hohes Niveau? Erhebliche Steigerung? Doch wohl eher Paranoia oder bürokratischer Übereifer.

Wie die Anerkennungsquoten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zeigen (Schutzquote = Summe aller positiven Entscheidungen im Jahr 2007: 73 % bei 137 insgesamt getroffenen Entscheidungen), kann nicht die Rede davon sein, dass hier missbräuchliche Asylantragstellung verhindert wird. Im Gegenteil: Es werden sehenden Auges Menschen bekämpft, die ein Recht auf Asyl hätten. Das Programm dieser Bundesregierung ist weiterhin Abschottung, Fluchtverhinderung und Bekämpfung von Flüchtlingen statt der Fluchtursachen. Dahinter steht eine megalomane Idee: Migration und Flucht sollen weltweit gesteuert, kontrolliert und – mit Ausnahmen für Privilegierte – am besten verhindert werden.

gez. Bernd Mesovic

Referent

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Integration im Erzgebirgskreis

Forderungen des Netzwerks zur Integration von MigrantInnen im Erzgebirgskreis vom 07.04.2008 (Auszug)

Am 07.04.2008 gründete sich das Netzwerk zur Integration von MigrantInnen im Erzgebirgskreis. Dazu gehören haupt- und ehrenamtliche Migranteninitiativen sowie interessierte Einzelpersonen aus den Landkreisen Annaberg, Aue-Schwarzenberg, Mittlerer Erzgebirgskreis und Stollberg.

Es wird der Landkreis mit der höchsten Einwohnerzahl und einer der großen Flächenlandkreise sein.

Der Ausländeranteil ist jedoch in allen Landkreisen eher niedrig und liegt zwischen 1 und 1,2 %. Flüchtlinge und Asylbewerber stellen davon zwar eine relativ kleine Zahl, sind darunter aber die am stärksten benachteiligten Menschen.

Statistische Daten

Ausländeranteil (Stand 12/06):

Annaberg 1,0 % entspricht 857 Ausländer von 82 383 EW

Aue-Schwarzenberg 1,1 % entspricht 1387 Ausländer von 129 246 EW

Mittlerer Erzgebirgskreis 1,2 % entspricht 1084 Ausländer von 88 030 EW

Stollberg 1,0 % entspricht 902 Ausländer von 88 259 EW

……. (Stand 1. Quartal 2008)

Infolge der Kreisreform wird es zur Vereinheitlichung von Arbeitsweisen der Kommunen mit bisher unterschiedlichen Gegebenheiten kommen. Dadurch wird es zu Veränderungen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern kommen müssen. Deshalb fordern wir:

1. Die Beschäftigung eines starken, unabhängigen, hauptamtlichen Ausländerbeauftragten mit interkultureller Kompetenz im Großlandkreis

2. Bargeldleistungen für Flüchtlinge und Asylbewerber anstelle der unmündig machenden Sachleistungen

3. Vorrangige dezentrale Unterbringung (eigene Wohnung) vor der Unterbringung in großen Asylbewerberheimen

4. Stärkung der sozialen Betreuung für Flüchtlinge und Asylbewerber

5. Interkulturelle Öffnung der Behörden mit Beratungsauftrag

Diese Forderungen erheben:

- Diakonie Aue-Schwarzenberg – Migrationserstberatung (MEB)

- Diakonie Annaberg – Kirchenbezirkssozialarbeit (KBS)

- Diakonie Marienberg – Jugendmigrationsdienst (JMD)

- Kirchliche Erwerbsloseninitiative Zschopau (KEZ)

- Arbeitskreis Ökumene und Mission MEK

- Sächsischer Flüchtlingsrat e.V. (SFR)

- Kajuc e.V.

- Familienzentrum Cranzahl

- Opferberatung RAA Sachsen e.V.

- Kampagne gegen Ausgrenzung von Asylsuchenden

- Ausländerbeauftragter des LRA Aue-Schwarzenberg

- Kirchgemeinde Neudorf

- Leben ohne Angst – JOG Sachsen

- Frank Otto

- Angela Hähnel

Wir bitten die Kreisräte der Landkreise uns Ihre Vorstellungen, wie Sie und Ihre Partei den Bereich der Migration im zukünftigen Erzgebirgskreis thematisieren wollen, mitzuteilen.

Flüchtlingsaufnahmeprogramm für Iraker bleibt unklar

Presseerklärung 18. April 2008 Zum Ergebnis der Innenministerkonferenz
Flüchtlingsaufnahmeprogramm für Iraker bleibt unklar
PRO ASYL: Statt zügiger Hilfe diffuse Absichtserklärungen

Nachdem in den letzten Tagen bekannt geworden war, dass Bundesinnenminister Schäuble von der aktuellen Innenministerkonferenz die Rückendeckung für eine Initiative zur Aufnahme verfolgter irakischer Christen erhalten hat, stellt sich am Ende der Innenministerkonferenz heraus: Praktisch alles ist unklar. Klar scheint nur, dass der christdemokratische Innenminister Schäuble eingesehen hat, dass ein exklusives Aufnahmeprogramm für irakische Christen zutiefst unchristlich wäre. Auch die Kritik der EU-Ratspräsidentschaft an der Idee, die Religion und nicht die Schutzbedürftigkeit zur Voraussetzung für eine Aufnahme von Flüchtlingen zu machen, dürfte hierzu beigetragen haben.
Alles weitere bleibt diffus. Weder wurde der Korridor für ein Aufnahmekontingent zahlenmäßig festgelegt, noch gibt es Klarheit über das weitere Procedere. Es steht deshalb zu befürchten, dass die dringend notwendige Aufnahme von Irakflüchtlingen in Deutschland sich auf unabsehbare Zeit verzögert. Die Erstaufnahmestaaten von Irakflüchtlingen werden weiterhin mit ihren Problemen alleingelassen. Zehntausende besonders schutz- und hilfsbedürftiger Menschen warten dort auf eine Weiterwanderungsmöglichkeit.

Die Innenministerkonferenz hat sich wieder einmal als das Gremium erwiesen, in dem selbst bei dringenden humanitären Anliegen am Ende meist heiße Luft herauskommt.

gez. Bernd Mesovic Referent

Biete: 6 m² Gemeinschaftsunterkunft, Suche: Privatsphäre – Zur Lebenssituation Dresdner AsylbewerberInnen

Die Kampagne gegen Ausgrenzung von AsylbewerberInnen lädt herzlich zu folgender Veranstaltung ein:

Biete: 6 m² Gemeinschaftsunterkunft, Suche: Privatsphäre
- Zur Lebenssituation Dresdner AsylbewerberInnen

Podiumsdiskussion
im Rahmen der Ausstellung „Hotel Migration“ von Bürger.Courage

Donnerstag, 17. April 2008, 19:00 Uhr
St. Petersburger Straße 18 B, ehemalige Citibankfiliale

Mit uns diskutieren:
Johanna Stoll, Sächsischer Flüchtlingsrat
Angela Malberg, Stadträtin und Mitglied des Ausländerbeirates, CDU
Nazifa Alam, ehemalige Dresdner Heimbewohnerin
Holger Jakubicka, Sozialarbeiter der RAA im RB Leipzig
Gülnur Kunadt, Ausländerbeauftrage Muldentalkreis (angefragt)

„Die unerwünschte Integration Asylsuchender in die bundesdeutschen Lebensverhältnisse ist durch bewusst karge, lagermäßige Unterbringung zu verhindern. Sie muss als psychologische Schranke gegen den weiteren Zustrom Asylwilliger aufgebaut werden”1.
So lautet eine politische Forderung des Jahres 1978 – eine Forderung, die an Aktualität nichts verloren hat.
Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl suchen, werden auf sog. Gemeinschaftsunterkünfte verteilt. Die bauliche Substanz dieser Unterkünfte ist veraltet, ihr Zustand oft erschreckend.
Über Jahre hinweg leben die Menschen hier in Mehrbettzimmer, wobei die Wohnfläche für den Einzelnen in Sachsen mit 4,5m² bis 6m² pro Person bemessen wird.
Auf Grund der unterschiedlichen individuellen Bedürfnisse hinsichtlich Schlafenszeiten, Musiklautstärke oder Nikotinkonsum bspw. wird das Leben in Mehrbettzimmern von den Bewohnenden als sehr belastend empfunden. Ein persönlicher Rückzug und Intimsphäre ist unter diesen Bedingungen nicht möglich.

In Dresden leben derzeit noch ca. 70 % der Asylsuchenden in
Heimen. Andere sächsische Kommunen ermöglichen es den Menschen wesentlich häufiger, in Wohnungen zu leben. Die zentrale Unterbringung verschärft den Zustand der ohnehin vorhandenen teilweisen jahrelange Unsicherheit in dem diese Menschen leben. Sie ist mit der Würde des Menschen und auch grundlegenden Prinzipien des Sozialstaats unserer meinung nach kaum vereinbar.

Wir wollen mit dieser Veranstaltung die Lebenssituation Dresdner Asylsuchender in den mittelpunkte stellen, engagierte Konzepte anderer sächsischer Kommunen vorstellen und über mögliche Aktivitäten der Landeshauptstadt zur Verbesserung der Situation diskutieren.

Kampagne gegen Ausgrenzung von AsylbewerberInnen
www.gegen-ausgrenzung.de
Spenden an: Internationale Gärten Dresden/ Bankinstitut: Ostsächsische Sparkasse Dresden
Konto-Nr.: 3200020627/ BLZ: 85050300/ Stichwort: „Kampagne“

Residenzpflicht abschaffen! NPD keinen Raum geben!

Bitte Weiterleiten und beteiligen, danke!
http://www.hier.geblieben.net/
für das ganze Bleiberecht und die UNO Kinderrechte!!!

Innenministerkonferenz in Bad Saarow / Brandenburg vom 16.-18.4.2008

Residenzpflicht abschaffen!

NPD keinen Raum geben!

Vom 16.-18.4.2008 treffen sich die Innenminister des Bundes und der Länder auf ihrer halbjährig stattfindenden Sitzung in Bad Saarow. Brandenburg hat in diesem Jahr mit Innenminister Schönbohm den Vorsitz. In den vergangenen Jahren ist die Innenministerkonferenz vor allem durch restriktive Beschlüsse zur Flüchtlingspolitik hervorgetreten. Dieses Jahr wird es vor allem um Terrorismusbekämpfung und Jugendkriminalität gehen.

Ein Thema wird jedoch seit Jahren immer wieder ausgespart: die Residenzpflicht für Flüchtlinge! Seit 1982 wird durch das so genannte „Residenzpflicht“-Gesetz die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern in Deutschland verletzt, indem deren Aufenthalt auf den ihnen zugewiesenen Landkreis beschränkt wird. Das Verlassen des Landkreises ist nur mit Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde möglich. Auf diese Genehmigung besteht kein Rechtsanspruch. Das Gesetz greift massiv in die persönliche Freiheit der betroffenen Menschen ein: Besuche bei Freunden, Verwandten, von kulturellen Veranstaltungen hängen ab von der Willkür der Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Die Residenzpflicht im Zusammenspiel mit anderen beschränkenden Regelungen dient der Isolation und dem gesellschaftlichen Ausschluss von Flüchtlingen. Der mehrfache Verstoß gegen die Residenzpflicht ist eine Straftat ­ eine Straftat, die nur Flüchtlinge begehen können!

Die Residenzpflicht, in ihrer restriktiven Umsetzung einmalig in Europa, muss abgeschafft werden! Wir fordern die Innenminister in Bad Saarow auf, sich endlich diesem Thema zu widmen. Es darf nicht einseitig über Kriminalität diskutiert werden, wenn Flüchtlinge zeitgleich kriminalisiert werden. Die Residenzpflicht für Flüchtlinge verletzt das natürliche Recht eines Menschen auf Bewegungsfreiheit, sie verletzt sein Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit, sie verletzt den Grundsatz der Gleichheit aller Menschen und sie verletzt die Menschenwürde!

Die NPD hat ebenfalls eine Kundgebung zur Innenministerkonferenz in Bad Saarow angemeldet. Lasst uns den Rechten keinen Raum für ihre ausländerfeindlichen Parolen bieten!

Wir rufen alle auf, gemeinsam am 16.4.2008 ab 10 Uhr in Bad Saarow vor den Innenministern für die Abschaffung der Residenzpflicht einzutreten!

Genauer Ort wird noch bekannt gegeben oder ist im Büro des Flüchtlingsrates und auf der Homepage
zu erfragen.

Flüchtlingsrat Brandenburg
Rudolf-Breitscheid-Str. 164
14482 Potsdam
Tel./ Fax: 0331-716499
info@fluechtlingsrat-brandenburg.de
http://www.fluechtlingsrat-brandenburg.de

Weitere Infos auch unter:

http://www.hier.geblieben.net/
http://jogspace.net/